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Motorradkurse finden von März bis Ende November regelmässig statt.
Kurse über den Winter bitte auf Anfrage.
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Roller/Motorradausbildung A1 (noch kein Führerausweis)
sowie A
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1 |
Nothelferkurs |
10 Stunden |
2 |
Sehtest: Sehschärfe Gesichtsfeld |
Beim Augenarzt oder anerkanntem Optiker. Sehtest wird in das
Gesuch eingetragen. |
3 |
Gesuch zur
Erlassung des Lernfahrausweises der Kategorie A1/A |
Gesuch persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben, oder vorgängig
auf dem Einwohneramt Bestätigung einholen. Beilagen:
Nothelferausweis, Sehtest, Passfoto. |
4 |
Vorbereitung zur Theorieprüfung |
CD in der Fahrschule erhältlich. App für das Smartphone
(iTheorie). Einzeltheorie möglich. |
5 |
Theorieprüfung |
Gleiche Theorieprüfung wie für die übrigen Motorfahrzeuge. 50
Fragen (150 Punkte, max. 15 Fehlerpunkte) |
6 |
Lernfahrausweis Kategorie A1/A |
Kat. A1 ab 15 Jahre möglich (50 cm3, max 4 kW, max. 45 Km/h
Kat. A1 ab 16 Jahre möglich (125 cm3 max. 11 kW)
Kat A beschränkt ab 18 Jahren (35 kW und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
Kat A 2 Jährige klaglose Fahrpraxis der Kat. A beschränkt
(mehr als 35 kW und Leistungsverhältnis von mehr als
0.20 kW/kg
Neu: Grundkurse obligatorisch 1 x 12 Stunden, für jede neue Kat.
Fahrprüfung obligatorisch!
Gültigkeit Lernfahrausweis nur 4 Monate. Komplette
Grundschulung muss in dieser Zeit absolviert werden. Nachher
automatische Verlängerung um 12 Monate. |
7 |
Praktische Grundschulung in der Fahrschule |
12 Stunden (in der Regel 3 x 4 Stunden)
Fahrzeugbeherrschung, Verhalten im Verkehr. |
8 |
Verkehrskundeunterricht
in der Fahrschule |
8 Stunden (2 x 4 Stunden) Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre. |
9 |
Praktische Führerprüfung |
Für die praktische Führerprüfung sollten unbedingt noch
zusätzliche Fahrstunden absolviert werden. Geprüft wird:
Fahrzeugbeherrschung auf speziellem Parcours und das Verhalten
im Verkehr. Experte begleitet die Prüfung auf dem Sozius (Kat. A) oder im Auto und ist über Funk
verbunden (A1). |
Empfehlung:
Die praktische Grundschulung und den Verkehrskunde-Unterricht
sofort nach dem Erwerb des Lernfahrausweises absolvieren!
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