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Auto

Wenn du Fahrstunden für die Kat. B (Auto) abmachen möchtest, bitte Ruedi (079 432 39 09), Guido (079 605 12 22) oder Thomas (079 654 81 49) kontaktieren.


Auto Kategorie B (noch keinen Führerausweis)

1 Nothelferkurs 10 Stunden
2 Sehschärfe Gesichtsfeld Beim Augenarzt oder anerkanntem Optiker. Sehtest wird in das Gesuch eingetragen.
3 Gesuch Lernfahrausweises der Kategorie B Gesuch persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben, oder vorgängig auf dem Einwohneramt Bestätigung einholen. Beilagen: Nothelferausweis, Sehtest, Passfoto.
4 Vorbereitung zur Theorieprüfung Theorieprüfung 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich. CD in der Fahrschule erhältlich.  App für das Smartphone (iTheorie). Einzeltheorie möglich.
5 Theorieprüfung Gleiche Theorieprüfung wie für die übrigen Motorfahrzeuge. 50 Fragen max. 14 Fehler.
6 Lernfahrausweis Kategoroie B Vom Strassenverkehrsamt nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt. Lernfahrausweis 24 Monate gültig. Lernfahrausweis für Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
7 Praktische Ausbildung in der Fahrschule Während der Ausbildung beim Fahrlehrer darf man auch zusätzlich mit einer Begleitperson (23 Jahre, 3 Jahre im Besitz des Führerausweises) Fahrpraxis erwerben. Autobahnfahrten erst bei Prüfungsreife.
8 Verkehrskundeunterricht in der Fahrschule 8 Stunden (4 x 2 Stunden) Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre. Wenn möglich während der praktischen Ausbildung
9 Praktische Prüfung

  • Korrekte, weitgehend automatisierte Bedienung des Fahrzeugs;
  • Fahrweise, die die Umwelt schont, indem sie möglichst wenig Lärm und Abgase verursacht;
  • Vorausschauendes Verhalten, um Gefahren früh zu erkennen und sie zu meiden;
  • Korrekte Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen;
  • Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Wechsel des Fahrstreifens;
  • Fahrweise und Geschwindigkeit sind den Verhältnissen auf der Strasse, im Verkehr und der Sicht stets angepasst;
  • Vorausschauendes, angemessen vorsichtiges Befahren von Verzweigungen;
  • Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts;
  • Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren;
  • Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen;
  • Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer;
  • Korrektes und sinnvolles Überholen;
  • Bei besonderen Verhältnissen: bewusstes und angepasstes Fahren auf Autobahnen und –strassen;
  • Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen;
  • Selbständiges Fahren nach Wegweisern;
  • Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle;
  • Wenden mit Benützen einer Einfahrt;
  • Parkieren, vorwärts, rückwärts, seitwärts
  • Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen.

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