Wenn du Fahrstunden für die Kat. B (Auto) abmachen möchtest, bitte Ruedi
(079 432 39 09), Guido (079 605 12 22) oder Thomas (079 654 81 49)
kontaktieren.
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Auto Kategorie B (noch keinen Führerausweis)
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1 |
Nothelferkurs |
10 Stunden |
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Sehschärfe Gesichtsfeld |
Beim Augenarzt oder anerkanntem Optiker. Sehtest wird in das
Gesuch eingetragen. |
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Gesuch Lernfahrausweises der Kategorie B |
Gesuch persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben, oder vorgängig
auf dem Einwohneramt Bestätigung einholen. Beilagen:
Nothelferausweis, Sehtest, Passfoto. |
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Vorbereitung zur Theorieprüfung |
Theorieprüfung 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich. CD in der
Fahrschule erhältlich. App für das Smartphone (iTheorie).
Einzeltheorie möglich. |
5 |
Theorieprüfung |
Gleiche Theorieprüfung wie für die übrigen Motorfahrzeuge. 50
Fragen max. 14 Fehler. |
6 |
Lernfahrausweis Kategoroie B |
Vom Strassenverkehrsamt nach bestandener Theorieprüfung
ausgestellt. Lernfahrausweis 24 Monate gültig. Lernfahrausweis für
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen. |
7 |
Praktische Ausbildung in der Fahrschule |
Während der Ausbildung beim Fahrlehrer darf man auch zusätzlich
mit einer Begleitperson (23 Jahre, 3 Jahre im Besitz des
Führerausweises) Fahrpraxis erwerben. Autobahnfahrten erst bei
Prüfungsreife. |
8 |
Verkehrskundeunterricht in der Fahrschule |
8 Stunden (4 x 2 Stunden) Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre.
Wenn möglich während der praktischen Ausbildung |
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Praktische Prüfung |
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- Korrekte, weitgehend automatisierte Bedienung des Fahrzeugs;
- Fahrweise, die die Umwelt schont, indem sie möglichst wenig Lärm und
Abgase verursacht;
- Vorausschauendes Verhalten, um Gefahren früh zu erkennen und sie zu
meiden;
- Korrekte Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen;
- Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren,
Abbiegen und beim Wechsel des Fahrstreifens;
- Fahrweise und Geschwindigkeit sind den Verhältnissen auf der Strasse, im
Verkehr und der Sicht stets angepasst;
- Vorausschauendes, angemessen vorsichtiges Befahren von Verzweigungen;
- Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts;
- Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren;
- Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen
Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen;
- Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer;
- Korrektes und sinnvolles Überholen;
- Bei besonderen Verhältnissen: bewusstes und angepasstes Fahren auf
Autobahnen und –strassen;
- Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen
Weisungen;
- Selbständiges Fahren nach Wegweisern;
- Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle;
- Wenden mit Benützen einer Einfahrt;
- Parkieren, vorwärts, rückwärts, seitwärts
- Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige
Korrekturen.